Satzungsauszug „SunOn Sonnenkraftwerke
LG e. V. i. G.“
Präambel
Der Einsatz endlicher
Energien belastet Gesellschaft, Umwelt und Weltklima durch zunehmend
unbezahlbare Kosten und Folgekosten und bedingt bedrohliche Klimaveränderungen.
Es gilt nachhaltig zu handeln und auch vor Ort erneuerbare Energien zu fördern
und zu nutzen.
Die Energiequelle „Sonnenstrahlen“ ist auf der ganzen Welt als kostenloser und
unendlicher Rohstoff gegeben und hat ein so großes Potential, dass solare
Energie überall zu nutzen ist.
In Lüneburg haben die Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach der
Wilhelm-Raabe-Schule, der Kirche St. Marien und der Universität Lüneburg
Vorbildcharakter beim Aufbau demokratisch mitbestimmter Energieunabhängigkeit.
Es ist an der Zeit viele weitere Bürgersolarstromanlagen zu betreiben, um
Nutzer am Energiewandel zu beteiligen, neue qualitative Arbeit zu schaffen,
zukunftsfähige Technik weiterentwickeln zu helfen, Süßwasserreserven zu
erhalten und zum Schutz des Weltklimas und Friedens beizutragen.
§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung
des Umwelt- und Klimaschutzes durch vielseitige Beratungen, der
Bürgerinnen und Bürger der Stadt und Region Lüneburg zur Nutzung regenerativer
Energien, zur Energieeffizienz und zu regenerativem Strom; mit Gesprächen,
Internetinfo, Solarstammtischen, Vorträgen, Seminaren, Besichtigungen,
Broschüren u. w. . Zur
Bereicherung der Beratungspraxis soll eine Bürgersolaranlage betrieben werden.
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei
Ansprüche an das Vereinsvermögen.
Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§
4 Mitgliedschaft
Vereinsmitglied kann jede natürliche Person ab 16 Jahren, jede
juristische Person und sonstige Personenvereinigung werden.
Bei Minderjährigen ist die Genehmigung eines Erziehungsberechtigten
erforderlich.
§
4 a Fördermitgliedschaft
Fördermitglied kann werden, wer die Vereinsarbeit mit einer Spende von
mindestens 10 € unterstützt.
Sind Sie aus der Region Lüneburg und an Solarenergieentwicklung interessiert?
Dann lassen Sie sich doch die Satzung zusenden und werden Sie Mitglied!
Sie würden uns stärken,
könnten mitbestimmen und würden schneller und intensiver informiert.
Seien Sie willkommen!
Wer vertritt diesen Solarverein
„SunOn Sonnenkraftwerke Lüneburg e. V."ist als gemeinnützig anerkannter Verein am 29.11.07 mit
erneuerter Satzung vom 01.09.2005 gegründet; (wo wir zunächst wirtschaftlicher
Verein werden wollten.)
Seit 03.04.08 ist
der Verein unter
Nr. 200312 als e.V. (eingetragener Verein) im Vereinsregister des
Amtsgerichts LG eingetragen.
Mit diesem neuen Staus sollte „SunOn LG“ nun bei öffentlichen Einrichtungen und Förderern anders anerkannt sein; auch um gemeinsame Projekte betreiben zu können.
Der Vorstand ist seit der letzten MV 28.03.2011
Tomas Biermann-Kojnov als erster Vorsitzender,
Jürgen Nölke als zweiter Vorsitzender,
Andreas Feldmann als Kassenwart
Klaus Riecken als Vorstand
Kassenprüfer wurden Torsten Behrens
Der Verein ist überparteilicher
Ansprechpartner, Berater für Solarentwicklungen der Region, wie
Interessenvertreter der Anlagenbetreiber.
Er war aktiv mit:
laufend
aktualisierten Internetinfos, dem monatlichen Forum „Solarstammtisch“ und daran
anknüpfende Aktivitäten, wie Einspeisevertragsberatung, solarer
Stromanbieterinfo, Solarstromernteerhebungen samt Preisvergabe,
„Ernteberatungen“, Beteiligung an Aktionen, wie „Solar(meile)touren“ zum „Tag
Erneuerbare Energien“ und manchen Infoständen und Infoveranstaltungen, wie etwa
bei der Herderschule, auch mit Solarfilm, zum Weltklimatag 2007, der ersten
Solarstromwechselparty LGs 08 mit den solarfördernden Anbietern, wie auch bei der Baumpflanzaktion
„Blätterwald“ 07 + der des Stadtförsters im Tiergarten LG 08. Und auch das
„Grundeinkommen“ wurde solar bereichert Thema.
Laufend unterstützen wir regionale SolaranlagenbetreiberInnen und planen den
(Mit)betrieb einer besonderen Lüneburger Bürgersolarstromanlage!
Wir haben uns viele spannende solare
Aktivitäten vorgenommen, die wir mit Hilfe vieler UnterstützerInnen
verwirklichen wollen. Seien Sie dabei!
Weitere Mitglieder sind herzlich
willkommen! Die Satzung wird gerne zugesendet.
Nach über 5 Jahren ohne Beitrag erhalten wir seit April nun einen bewusst geringen Beitrag von 24 € (monatlich 2 Eur, das ist weniger als für ein Glas Bier oder eine Tasse Kaffee), der auf Antrag an den Vorstand gesenkt oder ggf. auch erlassen werden kann. Auch in einkommensschwacher Lage soll Mitgliedschaft möglich sein!
Die Beiträge geben unser Arbeit berechenbare Mittel und sollen auch dringende Anschaffungen sicher ermöglichen. Zudem braucht unsere ehrenamtliche
Vereinsarbeit -gerade auch von Nichtmitgliedern- Spenden*. Wer sich von uns hilfreich beraten fühlt, gibt uns damit wirksame Anerkennung!
* Steuerlich absetzbar